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Einführung
 
       
       
 
       
Die folgende Nachrichtenbeschreibung basiert auf die Veröffentlichung der "Anweisung zur Warenrückgabe-Nachricht" von GS1 Global in der Syntax 4.
 
       
       
 
       
       
 
       
Status

NACHRICHTENTYP: RETINS
EDIFACT-DIRECTORY: D.01B
EANCOM® SUBSET VERSION: 003


Definition

Eine Nachricht mit der ein Geschäftspartner einen anderen darüber informiert, ob und wie Waren zurückgegeben werden sollen.


Grundsätze

Der Sender der Anweisung zur Warenrückgabe wurde üblicherweise vorab durch den Empfänger mit der Nachricht „Ankündigung der Warenrückgabe“ über die Absicht informiert, Waren zurück zu geben.


Die Anweisung zur Warenrückgabe kann genutzt werden, um den Empfänger zu informieren von:

- Warenrückruf,

- Ob die Waren zurück gegeben, repariert, zerstört oder entsorgt werden sollen,

- Welche Transportmittel und –methoden verwendet werden sollen,

- Bis wann oder an welchem Termin die Rückgabe erfolgen soll,

- Welcher Partner für die Veranlassung der Rückgabe verantwortlich ist,

- Welcher Partner für die Kosten des Transports verantwortlich ist,

- Jegliche Zusatzkosten, die durch die Rückgabe entstehen,

- Der Dienstleister, der den Transport durchführen soll,

- Die Anschrift, wohin die zurückgegebenen Waren gesendet werden sollen,

- Alle zugehörigen Dokumente, die mit der Anweisung zur Warenrückgabe entstehen, z.B. eine Gutschrift,

- Festgelegte Rückgabeanweisungen für Produkte, die planmäßig zurückgegeben werden, z.B. die Remission unverkaufter Zeitschriften, die wöchentlich zu einer festgelegten Zeit stattfindet.


Die Anweisung zur Warenrückgabe kann benutzt werden, um einen Geschäftspartner zu informieren, wenn der Sender die Warenrückführung nicht für nötig hält oder verweigert. Wenn der Nachrichtensender die Warenrückführung nicht für nötig halt, sollte die Nachricht mitteilen, was der Nachrichtenempfänger tun soll (z.B. entsorgen, vernichten). Wenn der Nachrichtensender die Warenrückführung verweigert, sollte der Grund hierfür angegeben werden.