|
|
|
Nachfolgendes
|
|
Versiegelnder Beteiligter, Code |
|
Code für den Beteiligten, der einen Verschluss oder eine Plombe anbringt. |
|
|
|
|
|
Frachtführer |
|
Partner, der den Transport von Waren zwischen definierten Punkten durchführt oder arrangiert. |
|
|
|
Zoll |
|
"Zoll" bezeichnet den Staatsdienst, der für die Verwaltung des Zollrechts und den Einzug von Steuern und Gebühren zuständig ist und der die Verantwortung hat für die Anwendung anderer Gesetze und Regelungen bezüglich Import, Export, Beförderung und Lagerung von Gütern. |
|
|
|
Versender |
|
Partner, der aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Frachtführer, an diesen übergibt, über diesen versendet oder über diesen geleitet hat. |
|
|
|
Terminalbetreiber |
|
Partner, der die Be-/ Entladung von Seeschiffen übernimmt. |
|
|