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Einführung
 
       
       
 
       
Die folgende Nachrichtenbeschreibung basiert auf die Veröffentlichung der "Zahlungsavis-Nachricht" von GS1 Global in der Syntax 3.
 
       
       
 
       
       
 
       
Status

NACHRICHTENTYP: REMADV
EDIFACT-DIRECTORY: D.01B
EANCOM® SUBSET VERSION: 005


Definition

Das Zahlungsavis wird zwischen Käufer und Verkäufer ausgetauscht und enthält eine detaillierte Abrechnungsinformation in Bezug auf eine Zahlung oder eine andere Finanztransaktion zu einem bestimmten Datum für die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen.


Grundsätze

Das Zahlungsavis kündigt einen Zahlungsvorgang an.

Ein Zahlungsavis kann eine oder mehrere Handels-(und verbundene Finanz-) transaktionen umfassen, z. B. Rechnungen, Gutschriften, Belastungsanzeigen, usw.

Ein Zahlungsavis kann eine Referenz auf eine Zahlungsanweisung enthalten.

Ein einzelnes Zahlungsavis kann sich auf nationale und internationale Regulierungen beziehen.

Die zu zahlenden Beträge für das gesamte Zahlungsavis, die je Dokument und je Positionszeile eines Dokuments im Avis enthalten sind, müssen alle in derselben Währung wie die Zahlungswährung angegeben werden.

Jedes Zahlungsavis bezieht sich auf nur ein Regulierungsdatum.

Das Zahlungsavis kann von jedem beteiligten Partner veranlaßt werden.