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Ort laut Lieferbedingungen |
(3018) Ort oder Hafen der Abfahrt, Versendung oder der Bestimmung, der in den angewandten Lieferbedingungen, z.B. Incoterms, vereinbart wurde. |
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Zahlungsort |
Ort, an dem die Geldmittel sein sollen oder an dem sie für den Gläubiger verfügbar gemacht wurden. |
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Abfahrtsort |
(3214) Hafen, Flughafen oder ein anderer Ort, von welchem ein Transportmittel laut Plan abfahren soll oder abgefahren ist. |
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Lieferort |
(3246) Ort, an den die Waren laut Transportbedingungen des Vertrages endgültig geliefert werden sollen. |
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Bestimmungsort |
Hafen, Flughafen oder ein anderer Ort, für welches ein Transportmittel bestimmt ist. |
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Verladeort/-hafen |
(3334 + 3230) Seehafen, Flughafen, Frachtterminal, Bahnhof oder ein anderer Ort, an welchem die Ware (Frachtgut) auf die Transportmittel für den Transport verladen wird. |
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Übernahmeort |
(3348) Ort, an dem die Waren vom Frachtführer übernommen werden. |
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Entladeort/-hafen |
(3392 + 3414) Seehafen, Flughafen, Frachtterminal, Bahnhof oder ein anderer Ort, an welchem die Ware (Frachtgut) von den verwendeten Transportmitteln abgeladen wird. |
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Ort der Umladung |
(3424) Ort, an dem die Ware von einem Transportmittel auf ein anderes umgeladen wird. |
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Standort der Ware |
(3384) Ort, an dem sich die Ware befindet und wo sie zur Prüfung verfügbar ist. |
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Grenzübergang |
Ort, an dem die Ware über die Grenze transportiert wird. |
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Lagerhaus |
(3156) Lagerhaus, in dem eine bestimmte Sendung gelagert wurde. |
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Fabrik/Betrieb |
Relevante Fabrik/Betrieb für eine bestimme Sendung. |
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Zollamt |
(3080) Ort, an dem die Zollformalitäten erledigt werden (CCC). |
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Eintrittshafen |
Hafen, an dem die endgültige Dokumentation für den Zolleingang archiviert ist. |
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Ursprungsland |
[3238] Land, in dem die Waren produziert oder hergestellt wurden, gemäß den zugrundeliegenden Kriterien bezüglich des Verwendungszweckes nach dem Zolltarif, nach Mengenbeschränkungen oder irgendeiner Handelsbezugsgröße. |
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Bestimmungsland von Waren |
Land, in das die Waren geliefert werden sollen. |
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Quellland |
Land, in dem ursprünglich Rohmaterialien abgebaut oder Einzelkomponenten produziert wurden, bevor sie in einem anderen Land zur Herstellung oder Montage verwendet werden können. |
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Basishafen der Entladung |
Entladehafen gemäß Tarif, im Gegensatz zum tatsächlichen Entladehafen. Die Waren können während des Hauptlaufs wahlweise in diesem Hafen entladen werden. |
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Basishafen der Verladung |
Verladehafen gemäß Tarif, im Gegensatz zum tatsächlichen Verladehafen. Die Waren können während des Hauptlaufs wahlweise in diesem Hafen verladen werden. |
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Export-/Auslieferungsland |
(3220) Land, von dem die Waren direkt zum importierenden Land exportiert wurden, ohne den Handel über Drittländer. Syn.: Land, von wo gesendet wurde. Auslieferungsland: Land, von dem Waren zwischen Ländern einer Zollgemeinschaft ausgeliefert werden. |
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Endgültiges Bestimmungsland |
(3216) Land, das dem Versender oder seinem Agenten zum Zeitpunkt des Versandes als endgültiges Bestimmungsland für die Lieferung der Waren bekannt war. |
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Land der letzten Sendungszusammenstellung |
[3331] Land, in dem die Waren auf die Importtransportmittel aufgeladen werden. |
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Land des ersten Bestimmungsortes |
[3219] Land, in dem die Waren von den Exporttransportmitteln abgeladen werden. |
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Herstellungsland |
Land, in dem der Gegenstand produziert wurde bzw. wird. |
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Handelsland |
Land, in dem der Gegenstand gehandelt wurde bzw. wird. |
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Ausgangszollstelle |
[3096] Zollstelle, an der die Waren das Versand-/Ausfuhrland verlassen. |
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Bestimmungszollstelle (Transit) |
(3086) Zollstelle, an der der Transportvorgang endet. Synonym: Transitzollstelle. |
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Region des Bestimmungsortes |
Region, die dem Versender oder seinem Agenten zum Zeitpunkt des Versandes in die endgültige Region für die Auslieferung der Waren bekannt war. |
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Gebühren und Fracht fällig ab |
Ort oder Platz, ab dem Gebühren und Frachtkosten berechnet werden. |
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Gebühren und Fracht zahlbar bis |
[3274] Name des Ortes, bis zu dem Gebühren und Frachtkosten bezahlt werden müssen. |
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Zahlungsort |
Name einer Lokation, an dem für den Hauptlauf Gebühren und Frachtkosten zu zahlen sind. |
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Ankunftsort |
Ort der Ankunft der Transportmittel. |
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Auslieferungsort |
Ort, an dem die Waren für den Transport übernommen werden, wenn abweichend vom Annahmeort laut Vertrag (siehe Codewert 10). Synonym: Ursprungsort des Transports. |
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Vorlauf-Hafen |
Verladehafen, an dem das Frachtgut auf das Schiff für den Vorlauf zum Hauptlauf geladen wird. |
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Lieferort (im Nachlauf) |
Ort, an den die Waren endgültig geliefert werden müssen. |
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Übernahmeort |
Identifikation des Standorts, an dem das Frachtgut tatsächlich empfangen wurde. |
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Weiterleitung |
Festlegung einer Weiterleitungsstelle. |
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Ursprungsregion |
Region, in der die Waren produziert oder hergestellt wurden, gemäß den zugrunde liegenden Kriterien bezüglich des Verwendungszweckes entsprechend dem Zolltarif, nach Mengenbeschränkungen oder irgendeine Handelsbezugsgröße (siehe: 3238). |
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Verkaufsland |
[3116] Land, in dem der Vertragspartner des Exporteurs wohnhaft ist oder seinen Geschäftssitz hat. |
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Zusätzliches internes Ziel |
Jeder Ort innerhalb des Empfängers, in den die Waren verbracht werden. |
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Verkaufsort |
Ort oder Lokation, an dem der Verkauf stattfindet. |
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Physische Lokation |
Identifiziert eine physische Lokation. |
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Land der Geburt |
Land, in dem ein Tier geboren wurde. |
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Land der Mast |
Land, in dem ein Tier gemästet wurde, bevor es zur Nahrungsmittelproduktion geschlachtet wurde. |
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Land der Schlachtung |
Land, in dem ein Tier zur Nahrungsmittelproduktion geschlachtet wurde. |
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Land der Zerlegung |
Land, in dem der Schlachtkörper eines Tieres in kleinere Stücke zerlegt wurde. |
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Ort der Zerlegung |
Ein Ort, an dem das Fleisch in Stücke geschnitten wird. |
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Schlachthof |
Ein Gebäude, wo Tiere zur Nahrungsmittelproduktion geschlachtet werden.. |
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Land der Hackfleischproduktion |
Land, in dem Fleisch mit Hilfe eines Fleischwolfs in sehr kleine Stücke geschnitten wurde. |
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Ort der Verpackung |
Ort, an dem die Waren verpackt werden. |
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Land der Montage |
Land, in dem ein Produkt zusammengebaut/montiert wird. |
In Verbindung mit ISO Ländercodes. |
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Land der letzten Bearbeitung |
Das Land, wo die letzte Bearbeitung des Produkts stattfand. |
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Fischereifahrzeug |
Fischereifahrzeug als Produktionsort. |
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Lokation des Status |
Die Identifikation des Standorts eines Status. GS1 Hinweis: Ersetzt den GS1 Temporary Code 16E. |
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Zählerstandort |
Die Identifizierung des Standorts eines Zählers. GS1 Hinweis: Ersetzt den GS1 Temporary Code 17E. |
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Fleischwolf |
Ein Ort, an dem das Fleisch mit einem Fleischwolf in kleine Stücke geschnitten wird. GS1 Hinweis: Ersetzt den GS1 Temporary Code 41E. |
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Ort der Mästung |
Ort, an dem ein Tier gemästet wurde. GS1 Hinweis: Ersetzt den GS1 Temporary Code 42E. |
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Ort der Geburt |
Ort, an dem ein Tier geboren wurde. GS1 Hinweis: Ersetzt den GS1 Temporary Code 43E. |
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Globale Nummer aus dem landwirtschaftlichen Sektor (GGN) |
Globale Nummer aus dem landwirtschaftlichen Sektor (GGN) ist eine 13-stellige Nummer, die jeden Erzeuger und jedes einzelne Mitglied einer Erzeugergemeinschaft in der GLOBAL G.A.P.-Datenbank eindeutig identifiziert. |
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Ort eines Status (GS1 Temporary Code) |
Identifikation der Lokation eines Status. GS1 Hinweis: Code ungültig. Verwenden Sie stattdessen den Wert 300. |
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Standort des Zählers (GS1 Temporary Code) |
Identifikation des Standortes eines Zählers. GS1 Hinweis: Code ungültig. Verwenden Sie stattdessen den Wert 301. |
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Herkunftsland (GS1 Temporary Code) |
Herkunftsland einer Sendung oder eines Produktes. |
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Testort (GS1 Temporary Code) |
Identifikation einer Lokation, an dem Tests stattfinden bzw. stattgefunden haben. |
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Transport zu einer Lokation (GS1 Temporary Code) |
Identifikation der Lokation, wohin Waren bewegt werden müssen. |
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Rücknahmeort (GS1 Temporary Code) |
Identifikation einer Lokation für die Rückname von Waren. |
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Betrieb zur Hackfleischherstellung (GS1 Temporary Code) |
Ort, an dem Fleisch mit Hilfe eines Fleischwolfs in sehr kleine Stücke geschnitten wird. GS1 Hinweis: Code ungültig. Verwenden Sie stattdessen den Wert 303. |
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Mastbetrieb (GS1 Temporary Code) |
Ort, an dem ein Tier gemästet wurde, bevor es zur Nahrungsmittelproduktion geschlachtet wurde. GS1 Hinweis: Code ungültig. Verwenden Sie stattdessen den Wert 304. |
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Geburtsort eines Tieres (GS1 Temporary Code) |
Ort, an dem ein Tier geboren wurde (GLN oder Tierärztliche Zulassungsnummer) . GS1 Hinweis: Code ungültig. Verwenden Sie stattdessen den Wert 305. |
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