EANCOM® TEIL I EANCOM & EDIFACT 01.09.1997

  

3.   IMPLEMENTIERUNG VON EANCOM

Die Implementierung eines EDI-Projekts beinhaltet viele Einzelschritte. Diese Schritte werden mit hilfreichen Ratschlägen in der Broschüre von EAN International "An Introduction to EDI" beschrieben. Zusätzlich zu dieser Basis-Einführung hat die EAN International weitere detaillierte Dokumente veröffentlicht, die die EANCOM-Nachrichten vorstellen und ihre Beziehung zueinander erklären. Aus dieser Serie sind folgende Dokumente aktuell erhältlich: "An Introduction to EANCOM in Trade and Transport" und "An Introduction to EANCOM in Trade and Finance".

Diese Veröffentlichungen, welche bei allen EAN-Numerierungsorganisationen erhältlich sind, sind ideale Dokumente zur Erklärung von EDI und EANCOM in einer einfachen Sprache, die von allen Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen benutzt und verstanden werden können.

3.1  EANCOM-Handbuch

Der Vertrieb des EANCOM-Handbuchs sowie weiterer Dokumentationen und Informationen erfolgt durch die nationalen EAN-Numerierungsorganisationen. Interessierte Firmen sollten Kontakt zu ihrer nationalen Numerierungsgesellschaft aufnehmen, um die Dokumentation zu erhalten.

Es ist sehr wichtig, daß die EANCOM-Anwender bekannt sind, damit sie kontinuierlich über die Weiterentwicklungen informiert werden können und alle relevanten Informationen erhalten.

3.2  Nachrichtenversionen

Eine Bedingung für eine erfolgreiche EDI-Implementierung ist die Stabilität der angewendeten Standards, inklusive Syntax, Nachrichtentypen, Datenelementen und Codes. Der kürzeste Zeitabstand zwischen zwei Releases für EANCOM-Nachrichten wurde auf zwei Jahre festgelegt.

Die Anwender sind aufgefordert, so früh als möglich auf die neue Version zu wechseln, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr nach Veröffentlichung.

Da es unmöglich ist, daß alle Handelspartner zur gleichen Zeit auf die neue Version wechseln, sollten die Anwender in der Lage sein, zwei Versionen des gleichen Nachrichtentyps zu verarbeiten, d. h. die aktuelle und vorangegangene Version.

3.3    Codelisten

Die EANCOM-Codeliste wird jährlich herausgegeben und beinhaltet zusätzliche Codes aufgrund von Änderungsanforderungen.

3.4  Änderungsanforderungen

Bei der Implementierung von EANCOM können Anwender u. U. feststellen, daß einige Geschäftsanforderungen nicht erfüllt werden. Sie können eine Erweiterung des Standards durch neue Schlüssel, Datenelemente, Segmente oder Nachrichtentypen fordern. Diese Anforderungen müssen klar formuliert werden und mit verständlichen Geschäftsanforderungen begründet werden, um die Akzeptanz der geforderten Änderungen zu unterstützen.

Bitte beachten Sie, daß Änderungsanforderungen an EANCOM nur für die aktuell gültige Version akzepiert werden (vorige Versionen werden nicht unterstützt).

Für die Beantragung von Änderungen oder Ergänzungen in EANCOM ist folgende Verfahrensweise festgelegt:

1. Der Änderungsantrag (Change Request) eines Anwenders muß an die Numerierungsorganisation adressiert werden, bei der er registriert ist. Für Verwaltungszwecke wird empfohlen, daß der Antragsteller jeden Change Request eindeutig numeriert. Bei Nachfragen nach aktuellen Stati individueller Change Requests benötigt das Sekretariat die vom Antragsteller vergebene Identitätsnummer.
2. Alle Change Requests müssen den folgenden Kriterien entsprechen, damit sie von der Numerierungsorganisation unterstützt werden können:
Art der Änderung

Anforderungen

Hinzufügen eines neuen Segments Angabe des Nachrichtentyps und der Position innerhalb der Nachricht, wo das Segment hinzugefügt werden soll.

Anträge zur Hinzufügung neuer Segmente zu einer EANCOM-Nachricht müssen zusätzlich eine Beschreibung der verwendeten Datenelemente innerhalb des Segments und ihres Status sowie die geforderten Codewerte zum Gebrauch innerhalb der Datenelemente enthalten.
Hinzufügen eines neuen Codewertes in die Codeliste, die für alle Nachrichtentypen gültig ist Angabe des Datenelements, zu dem der Codewert hinzugefügt werden soll und das Segment, in welchem der Code zur Anwendung kommen soll.

Changes Requests, die das Hinzufügen neuer Codewerte in EANCOM beantragen (z. B. solche, die nicht im EDIFACT-Verzeichnis D.96A vorhanden sind) müssen mit einer verständlichen Definition des Codes versehen werden. Codewerte mit der Definition "selbsterklärend" werden auf keinen Fall in EANCOM aufgenommen.
Hinzufügen neuer Codewerte in Codelisten zum Gebrauch in spezifischen Segmenten innerhalb einer spezifischen Nachricht Erforderlich ist die Angabe der Nachricht, des Segments und des Datenelements, auf die sich der Änderungsantrag bezieht.

Changes Requests, die das Hinzufügen neuer Codewerte in EANCOM beantragen (z. B. solche, die nicht im EDIFACT-Verzeichnis D.96A vorhanden sind) müssen mit einer verständlichen Definition des Codes versehen werden. Codewerte mit der Definition "selbsterklärend" werden auf keinen Fall in EANCOM aufgenommen.
Alle Change Requests müssen durch eine Beschreibung der Geschäftsvorfälle und eine Erklärung der Art der Änderung und wie diese Änderung die Geschäftsabwicklung unterstützen wird, erläutert werden.
3. Die Numerierungsorganisation bestätigt den Erhalt und führt eine erste Prüfung durch.
4. Wenn sie keinen Lösungsansatz findet, leitet die Numerierungsgesellschaft den Antrag an das EAN-Sekretariat weiter, wo er registriert und klassifiziert wird.
5. Natürlich können Änderungsanträge auch direkt von den Numerierungsorganisationen gestellt werden.
6. Änderungsanträge müssen mindestens 30 Tage vor einer Sitzung des Communication Systems Committee (CSC) beim Sekretariat der EAN International eingetroffen sein, damit ihre Bearbeitung in der nächsten CSC-Sitzung sichergestellt ist.
7. Das EAN-Sekretariat leitet die Anträge an das Communication Systems Committee weiter. Unvollständige oder unzureichend dokumentierte Anträge werden an den Antragsteller zurückgegeben.
8. Das Communication Systems Committee akzeptiert den Antrag, weist ihn zurück oder fragt nach mehr Informationen. Akzeptierte Anträge werden in die nächste Version des EANCOM-Handbuchs oder der Codeliste aufgenommen. Es wird kein Zwischen-Release des Handbuchs geben, um akzeptierte Änderungsanforderungen aufzunehmen. Anwender können bilateral vereinbaren, die Funktionalitäten einer Änderungsanforderung in ihre EANCOM-Abläufe aufzunehmen, sobald sie vom Communication Systems Committee akzeptiert wurde.
9. Das EAN-Sekretariat setzt die Numerierungsgesellschaft von der Entscheidung und Begründung des Arbeitskreises in Kenntnis.
10. Der Antragsteller wird innerhalb von 12 Wochen nach Eingang bei der EAN über den Status des Antrags durch seine Numerierungsorganisation informiert.
   

  

Es folgt das Antragsformular. Fertigen Sie sich bitte Kopien des Originals an.

  

  

© Copyright CCG, Köln 1997